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Degressive Abschreibung (Wertverlust fällt über die Jahre)

Bei der degressiven Abschreibung ist der Werteverzehr in den ersten Jahren höher. Im ersten Abschreibungsjahr wird von den Anschaffungs bzw. Herstellkosten abgeschreiben. In den folgenden Jahren wird dann von dem Buchwert abgeschrieben.

Beispiel:

Eine mobile Fräsmaschine hat nach der aktuellen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums eine Nutzungsdauer von 8 Jahren. Daraus ergibt sich ein linearer Abschreibungssatz von 12,5 %. Ist die Maschine zum Beispiel im Januar des Jahres 2010 für 2500 Euro angeschafft worden und soll degressiv abgeschrieben werden, dann ist dieser lineare Satz von 12,5% mit 2,5 zu multiplizieren (Tabelle unten). Da das Ergebnis von 31,25 höher als 25% ist, muss der Satz von 25% als degressiver Abschreibungssatz herangezogen werden (Tabelle unten).

Folgende Tabelle dient der Übersicht über die derzeitigen degressiven Abschreibungssätze.

 Die Abschreibung wird begrenzt auf:
ab
01.01.2006 - 31.12.2007
3-fache des linearen Abschreibungssatzes, der degressive Abschreibungssatz darf 30% jedoch nicht überschreiten.
01.01.2008 -
31.12.2008
Für Anlagegüter, die in diesem Zeitraum angeschafft wurden, ist keine degressive Abschreibung möglich.
01.01.2009 -
31.12.2010
 2,5-fache des linearen Abschreibungssatzes, der degressive Abschreibungssatz darf 25% jedoch nicht überschreiten.

Hinweis: Ab Januar 2011 wird für Neuanschaffungen keine degressive Abschreibung mehr durchgeführt.

Buchungssystematik:

Gebucht wird die Abschreibung folgendermaßen:

Abschreibungen Sachanlagen an Anlagekonto

Aktualisiert: Januar 2011

Der Inhalt dieser Seite wurde erstellt von:
Dipl.-Hdl. Uwe Schafranski

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