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Hinweise für die IHK Prüfung Bürokaufleute 2015

Prüfungsinformation "IHK-Prüfung Bürokaufleute"

Da mich immer wieder Anfragen erreichen, wie eine IHK-Prüfung der Bürokaufleute insgesamt aussieht, möchte ich auf dieser Seite einige Informationen bereitstellen.

Der Inhalt der Prüfung bezieht sich auf den Inhalten des Ausbildungsrahmenplanes, der Ausbildungsordnung und des Lehrplanes der Berufsschule.

Insgesamt gliedert sich die Prüfung in zwei große Blöcke:

1) Theoretische Prüfung:

Schriftliche Prüfung

Jeder Prüfling muss drei große schriftliche Prüfungen ablegen:

A) Bürowirtschaft (maximale Punktzahl: 100

B) Rechnungswesen (maximale Punktzahl: 100)

C) Wirtschaftslehre/Sozialkunde (maximale Punktzahl: 100)


2) Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung gliedert sich in zwei Bereiche, die auch an zwei verschiedenen Tagen geprüft werden.

A) Prüfung am Computer

Informationsverarbeitung (maximale Punktzahl: 100)

B) Mündliche Prüfung

Themen: Wirtschaftslehre/ Sozialkunde, Bürowirtschaftslehre, Rechnungswesen. Der Schwerpunkt dieser Prüfung liegt aber auf die betriebspraktischen Vorgänge. (Punktzahl 100, die Punkte werden jedoch mit 2 multipliziert. Damit zählt die mündliche Prüfung doppelt: maximale Punktzahl: 200)  

Die Abschlussprüfung ist bestanden:

- wenn in keinem Fach "ungenügend" (Note 6) vorhanden ist. Mit anderen Worten: Mit
  einer 6 in einem Prüfungsteil ist man durch die Prüfung gefallen. Eine Note 6 ist nicht
  auszugleichen.

- in mindestens zwei der drei schriftlichen Fächer eine Note 4 erreicht wurde. Eine Note 5
  (z.B. Bürowirtschaftslehre) kann also ausgeglichen werden.
  Ein Ausgleich ist dann hergestellt, wenn alle 3 Fächer in der Summe 150 Punkte
  ergeben.

- in der praktischen Prüfung müssen mindestens 150 Punkte erreicht werden. Eine
  schlechte praktische Prüfung lässt sich nicht mit den schriftlichen Prüfungen 
  ausgleichen.

Hinweise zur mündlichen Ergänzungsprüfung:

Eine Ergänzungsprüfung kann dann vorgenommen werden, wenn die in der Ausbildungsordnung festgelegten Kriterien vorliegen, d.h. wenn in bis zu zwei Fächern mangelhafte (Note 5) Leistungen vorliegen. Im dritten Prüfungsfach müssen aber mindestens 50 Punkte erreicht werden. Die Ergänzungsprüfung kann dann in einem der Prüfungsfächer, in dem die Note mangelhaft vergeben wurde, durchgeführt werden. Hierzu muss jedoch ein Antrag des Prüflings vorliegen.  Bei der Ermittlung des neuen Ergebnisses für dieses Prüfungsfach werden dann die Punkte der misslungenen Prüfung (z.B. 40 Punkte in Rechnungswesen) mit zwei multipliziert und mit den Punkten der Ergänzungsprüfung (z.B. 70 Punkte) in Rechnungswesen (maximale Punktzahl: 100) addiert. Das Ergebnis wird durch drei dividiert. Der Prüfling hätte jetzt in Rechnungswesen in unserem Beispiel 50 Punkte. Damit hätte er dann nur noch in einem Fall einen Ausfall. Damit die Prüfung jetzt insgesamt bestanden wird, muss nun nach den obigen Regeln noch einmal gerechnet werden, ob die drei schriftlichen Prüfungen in der Summe jetzt 150 Punkte ergeben.

IHK Zeugnis

Das Zeugnis der schriftlichen und praktischen Prüfung wird dem Prüfungsteilnehmer dann von der IHK zugeschickt.

Nicht bestandene Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.


Übrigens: Auf der Seite
www.lernnetz24.de gibt es einige Übungen zur Prüfungsvorbereitung.

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Der Inhalt dieser Seite wurde erstellt von: Dipl.-Hdl. Uwe Schafranski