Prüfungsinformation "IHK-Prüfung Einzelhandelskaufleute"
Da mich immer wieder Anfragen erreichen, wie eine IHK-Prüfung der Einzelhändler insgesamt aussieht, möchte ich auf dieser Seite einige Informationen bereitstellen.
Der Inhalt der Prüfung bezieht sich auf den Inhalten des Ausbildungsrahmenplanes, der Ausbildungsordnung und des Lehrplanes der Berufsschule.
Nach der Erprobungsverordnung Einzelhandelskaufleute vom 01.07.2009 gibt es eine gestreckte Abschlussprüfung, d.h. alle Prüfungsbestandteile der Abschlussprüfung werden nicht gemeinsam am Ende der Ausbildung absolviert, sondern die Abschlussprüfung wird verteilt auf zwei Jahre abgelegt.
Eine Zwischenprüfung wird nicht mehr stattfinden.
1. Teil der Abschlussprüfung nach Ende des zweiten Ausbildungsjahres.
Am Ende des zweiten Jahres findet eine schriftliche Prüfung mit folgenden Prüfungsbestandteilen statt:
Schriftliche Prüfung
A) Verkauf und Marketing (120 Minuten/ maximale Punktzahl 100)
B) Warenwirtschaft und Rechnungswesen ( 90 Minuten/ maximale Punktzahl 100)
C) Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten/ maximale Punktzahl 100)
Die Prüfungsbestandteile des ersten Teils der Abschlussprüfung sind identisch mit der theoretischen Abschlussprüfung der IHK-Prüfung "Verkäufer".
Wichtig: Mit den bestehen des ersten Teils der gestreckten IHK-Prüfung erhält man nicht den IHK-Abschluss des Verkäufers, da keine mündliche Prüfung absolviert wurde.
2. Teil der Abschlussprüfung nach Ende des dritten Ausbildungsjahres.
Am Ende des dritten Jahres findet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung statt.
Schriftliche Prüfung
A) Geschäftsprozesse im Einzelhandel (105 Minuten/ maximale Punktzahl 100)
Mündliche Prüfung
A) Fallbezogenes Fachgespräch (35 Minuten/ davon maximale Vorbereitungszeit 15
Minuten/ maximale Punktzahl 100)
Inhaltlich bezieht sich das fallbezogene Fachgespräch auf Wahlqualifikationen. Insgesamt müssen drei Wahlqualifikationen für die Prüfung angegeben werden. Achtung: Eine Wahlqualifikation muss aus den Block der ersten drei Wahlqualifikationen stammen.
Wahlqualifikation 1-3
1. Ware, Beratung und Verkauf
2. Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft
3. Warenwirtschaftliche Analyse
Wahlqualifikation 4-8
4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (Rechnungswesen)
5. Marketing
6. IT-Anwendungen
7. Personal
8. Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit
Gewichtung der einzelnen Prüfungsbestandteile
Folgende Grafik zeigt die Gewichtung der einzelnen Prüfungsbestandteile
Die Abschlussprüfung ist bestanden:
Insgesamt muss die IHK Prüfung Teil 1 und Teil 2 im Schnitt unter obiger Berücksichtigung der Gewichtungen mit einer 4 (ausreichend/ 50%) bestanden werden.
Die zwei Prüfungsbestandteile im zweiten Teil der Prüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres müssen mindestens jeweils mit einer 4 (ausreichend) bestanden werden. Bei einer 6 (ungenügend) in einem der Fächer ist die Prüfung automatisch nicht bestanden. Ist die Prüfung "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" schlechter als eine 4 (ausreichend), dann muss eine Ergänzungsprüfung (Dauer 15 Minuten) abgenommen werden. Die Gewichtung zur Prüfung liegt bei 2 zu 1, d.h. eine mögliche 5 im Fach Geschäftsprozesse im Einzelhandel zählt zweifach, die Ergänzungsprüfung einfach. Insgesamt muss aber zum Bestehen der Prüfung im gewichteten Mittel ein "ausreichend" vorhanden sein.
IHK Zeugnis
Das Zeugnis der schriftlichen und mündlichen Prüfung wird dem Prüfungsteilnehmer von der IHK nach der mündlichen Prüfung zugeschickt.
Nicht bestandene Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.
Übrigens: Auf der Seite www.lernnetz24.de gibt es einige Übungen zur Prüfungsvorbereitung.
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Der Inhalt dieser Seite wurde erstellt von: Dipl.-Hdl. Uwe Schafranski