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Bilanzielle Abschreibung

Wenn wir zum Beispiel eine mobile Fräsmaschine für 2500 € netto kaufen, dann entsteht in unserem Betrieb ein Anlagevermögen in Höhe der Anschaffungskosten von 2500 €, Es dürfte klar sein, dass diese Fräsmaschine im Laufe der Jahre an Wert verliert (z.B. durch Nutzung oder auch durch den technischen Fortschritt). Wenn wir diesen Wertverlust in unsere Bücher ( Anlagekarte, Konto Abschreibung ) schreiben (buchhalterische Erfassung), so bezeichnet man dies als Abschreibung. Würde man nicht abschreiben, so würde das Vermögen in den Folgejahren falsch ausgewiesen werden. Die Maschine würde dann Jahr für Jahr mit 2500 € in den Büchern erscheinen. So könnte zum Beispiel ein potentieller Käufer unseres Unternehmens, wenn er sich dann nur auf unsere Bücher verlässt, ein falsches Bild unseres Unternehmens erlangen. Auch die Bank, welche uns einen Kredit geben möchte, wäre von unserem falschen Vermögensausweis nicht angetan.





Aktualisiert: 2010

Der Inhalt dieser Seite wurde erstellt von: Dipl.-Hdl. Uwe Schafranski

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